Mit der Anmeldung bieten Sie als Kunde dem Reiseveranstalter BaltikumNaturReisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zu Stande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zu Stande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i. S. v. § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. Bei Reisen mit mindestens einer Übernachtung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheines eine Anzahlung von:
des Reisepreises fällig – zahlbar innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der vorgenannten Unterlagen. Die Restzahlung ist bis vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die Einzahlung erfolgt jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Reiseteilnehmer. Ist der volle Reisepreis eingegangen, werden die Reiseunterlagen zugesandt. Ist bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt, wird der Vertrag nach Mahnung und Fristsetzung aufgelöst. Der Reiseveranstalter kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Dem Kunden bleibt der Nachweis niedrigeren Kosten unbenommen. Um Buchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 5 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Änderung der Reise, ist der Reiseveranstalter bemüht, dies zu ermöglichen. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Eintritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Ma8e vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf einen Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Falle ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns fĂĽr:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die
Nichtkörperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4100,- €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gelten jeweils je Reisenden und Reise. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters ma8gebend. Zum Schluss: Unsere Reisen bedürfen Ihrer persönlichen Mitwirkung. So sollten Sie nicht nur gesund und in normaler körperlicher Verfassung sein, sondern auch in der Lage, mit Humor und Verständnis Verzögerungen oder Änderungen im Programm zu begegnen. Flexibilität und Teamgeist sind die besten Voraussetzungen, um die jeweilige Reise zu einem unvergesslichen Erlebnis für alle Teilnehmer zu machen.
Even at a young age, I was fascinated by nature. I primarily lead tours focused on bird and wildlife observation, but I appreciate any kind of physical activity in nature. My greatest joy in guiding is sharing the captivating natural beauty of Estonia with our guests and exchanging thoughts and experiences with like-minded individuals.
Bert is one of the founding members of the tour operator Aktivest and manages the agency. But what he loves most is being active in nature, where he feels most at home. For 20 years, he has been leading people on his nature tours through forests and across the Baltic Sea to see the ringed seals. When you travel with Bert, you won’t miss a single songbird or moose, because he understands the language of animals and birds.
Triin studied biology at the University of Marburg, among other places, and also earned her degree in developmental biology there. Today, her focus is on the ecology of large mammals.
She not only creates and organises the trips, but also leads them herself, with extensive knowledge and great enthusiasm. She has a deep understanding of nature and feels equally at home sea kayaking in the summer and cross-country skiing in the winter.
DE, FR, EST
Triin hat unter anderem an der Uni in Marburger Biologie studiert und auch dort Ihren Abschuss in der Entwicklungsbiologie abgelegt. Heute liegt ihr Fokus auf der Ökologie der großen Säugetiere.
Sie kreiert und organisiert nicht nur die Reisen, sondern sie leitet diese auch selbst und das mit groĂźem Wissen und mit viel Freude. Sie kennt sich sehr gut mit und in der Natur aus, fĂĽhlt sich aber sowohl im Seekajak im Sommer sowie im Skilanglauf im Winter zuhause.
DE, EN, EST
EST, ENG
Kärt hat eine langjährige Arbeitserfahrung im Kundenservice und ist ein
groĂźartiger Begleiter auf jeder Reise. Seit 10 Jahren ist Sie als
Naturfotografin unterwegs und spricht die Sprache der Tiere und Vögel am
besten. Am häufigsten treffen wir ihn an der Bärenhütte, wo er unsere
Kunden mit einem Lächeln begrüßt.
EST, ENG
Carolin studierte Naturtourismus an der Estnische Universität der Umweltwissenschaften. Sie interessiert sich sehr für verschiedene Bereiche der Natur, vor allem aber für die Welt der Vögel und der Tiere. Sie ist aktiv in Mountainbiking, Skifahren und Reiten. Neben ihrer Arbeit als Naturführerin greift sie heute gerne zur Gitarre und singt.
EST, ENG
DE, EN
Helge wohnt in Deutschland und arbeitet als ehrenamtlicher Mitarbeiter für den deutschen Wolfsverein GzSdW. Seit mehreren Jahre ist Estland seine zweite Heimat und er begleite seit 10 Jahren hier die Naturreisen in Estland und im Baltikum. Helge kennt spannende Geschichten über Wölfe und Bären und kann von seinen Erlebnissen mit ihnen erzählen.
DE, EN, EST
Raivo studierte Ingenieurwesen an der Universität Dresden und spricht
flieĂźend Deutsch, Englisch und Russisch. Seit 12 Jahren ist er als
professioneller Kajak-Guide mit unseren Aktivreisen an der Ostsee oder
mit Wanderreisen auf Moorwanderungen unterwegs. Mit ihm fĂĽhlt sich auf
See jeder Gast sicher und er kann spannende Geschichten von den
baltisch-deutschen Familien oder ĂĽber das schwere Leben Ringelrobben
erzählen.
DE, EN, ESP, EST
Jane liebt die Natur und fĂĽhlt sich in jeder Wildnis wohl und sicher. Seit 10 Jahren fĂĽhrt sich die Reisegruppen mit groĂźer Begeisterung in Ihrer Heimat Estland. Sie kennt fast alle Pflanzen und die Tierwelt einschlieĂźlich der
mannigfaltigen Vogelwelt. Sie kann – wie kaum eine andere – die Geheimisse der Natur den Menschen näher bringen. Jane begleitet mit fundiertem Fachwissen die Naturreisen sowie Familienreisen durch die Moorlandschaften und die spannenden KĂĽstengebiete.
DE, EN, EST
Tiit ist drauĂźen zu Hause, zertifizierter Kayak – und Bergguide. Bereits seit 2009 fĂĽhrt er mit viel Freude Gruppen durch Estlands Wildnis und ĂĽber die Ostseeinseln. Mit Tiit an Ihrer Seite, landen Sie gut auf Ihrer Robinson Insel an.
DE, EN, EST
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Schon in jungen Jahren habe ich mich für die Natur begeistert. Ich führe vor allem Touren, bei denen die Beobachtung von Vögeln und Wildtieren im Mittelpunkt steht, schätze jedoch jede Art der Bewegung in der Natur. Die größte Freude am Guiding ist für mich, unseren Gästen die faszinierende Natur Estlands näherzubringen und mich mit gleichgesinnten Menschen über Gedanken und Erfahrungen auszutauschen.
Bert Rähni – DE, EN, EST
Bert gehört zum Gründerkreis des Reiseveranstalter Aktivest und leitet die Agentur. Aber am liebsten ist er aktiv in der Natur und fühlt sich dort zuhause. Bereits seit 20 Jahren führt er die Menschen mit seinen Naturreisen
durch Wälder und über die Ostsee bis zu den Ringelrobben. Wenn sie mit Bert reisen werden sie keinen einzigen Singvogel oder Elch verpassen, denn er versteht die Sprache der Tiere und Vögel.
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